DIE NEUEN REGELN BEI IMMOBILIENKREDITEN

Informationen zur neuen Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V)

Mit 1. August 2022 tritt die neue "Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung" (KIM-V) in Kraft. Für Sie als Kund:innen bedeutet das strengere Kriterien bei der Vergabe von neuen Wohnkrediten. 

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Die neuen Regeln gelten ab dem 1. August 2022 für Kreditvereinbarungen, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. 
  • Laufzeit: Die maximale Kreditlaufzeit wurde mit 35 Jahren festgelegt.
  • Kreditrückzahlung: Die Verordnung setzt einen deutlichen Fokus auf die Leistbarkeit der Finanzierung. Demnach soll die Rückzahlung für den Immobilienkredit nicht mehr als 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens betragen.
  • Beleihungsquote: Definiert wurde auch eine maximale Beleihungsquote, die den Wert der Liegenschaft samt Höhe der Eintragung ins Grundbuch dem Kreditwunsch gegenüberstellt. Dieser darf nicht mehr als 90 Prozent betragen, was einen entsprechenden Eigenmittelanteil erforderlich macht. Ein Eigenmittelanteil galt freilich schon bisher in den meisten Fällen als gängige Richtschnur. 
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